Honorare - PlattesGroup
Erst-, Gestaltungs- und Deklarationsberatung
Erster Beratungstermin
Der erste Beratungstermin dauert in der Regel eine Stunde und wird je nach Komplexität des Sachverhaltes mit einem Pauschalpreis von 450,00 €* bis 800,00 €* (bei Anwesenheit des CEO) abgerechnet.
Gestaltungsberatung
Für Leistungen bei der Gestaltungsberatung durch ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes „Private-Clients-Team“ vereinbaren wir mit Ihnen Stundensätze oder Auftragspauschalen, die sich an Aufwand und Einsparpotentialen orientieren. In besonderen Fällen arbeiten wir auch erfolgsabhängig.
*Nettobetrag ohne die gesetzliche Umsatzsteuer und sofern bei der Bearbeitung keine unvorhergesehenen und außergewöhnlichen Tatbestände auftauchen.
Die Stundensätze in der Gestaltungsberatung betragen | |
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Fachliche Qualifikation | Nettobetrag* |
CEO | 490,00 € |
Assistenz der Geschäftsführung | 320,00 € |
Senior-Steuerberater/-in | 420,00 € |
Steuerberater/-in | 320,00 € |
Junior-Steuerberater/-in | 180,00 € |
Abteilungsleiter/-in | 320,00 € |
Assistenz der Abteilungsleitung | 180,00 € |
Senior-Rechtsanwalt/-ältin | 420,00 € |
Rechtsanwalt/-ältin | 320,00 € |
Übersetzungen (außer beglaubigte) | 100,00 € |
Gestoría / Sekretariat | 95,00 € |
Fahrdienste | 95,00 € |
Wir verstehen es als unsere Verantwortung sicherzustellen, dass wir so kostengünstig wie möglich für Sie arbeiten. Deshalb wird der für Sie zuständige Steuerberater/-in, Rechtsanwalt/-ältin oder Abteilungsleiter/-in durch eine qualifizierte Kraft unterstützt. | |
Angefangene Stunden werden im 15-Minutentakt abgerechnet |
Gerne stimmen wir mit Ihnen für einen genau bestimmten Arbeitsumfang auch Auftragspauschalen ab, wie z.B. für folgende Tätigkeiten:
- Kauf einer Immobilie: Komplette Betreuung eines Immobilienerwerbs. HIER finden Sie die Informationen für unser umfangreiches Leistungspaket. Unser Honorar beträgt i.d.R. ein Prozent vom notariellen Kaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten, mindestens aber 10 T€ netto
- Vermögensteuer: Simulation der Vermögensteuerbelastung wenn man auf den Balearen steuerlich ansässig würde. Inkludiert sind strukturelle Empfehlungen um die Vermögensteuerbelastung zu minimieren. Unser Honorar beträgt i.d.R. mindestens 5 T€ netto. Die Arbeiten für die Umsetzung der Empfehlungen werden gesondert berechnet
- Verbindliche Auskunft: Einholen einer verbindlichen Auskunft über einen bestimmten Sachverhalt beim zuständigen Finanzamt. Die Mindestgebühr beträgt 5 T€ netto
- Sonstiges: Die Honorare für Gutachten, Umwandlungsvorgängen, Unternehmensgründungen und Begleitung von Rechtsverfahren etc. werden gesondert vereinbart
In Einzelfällen vereinbaren wir ein Erfolgshonorar in Abhängigkeit des konkreten Aufwands und der zu erwartenden Steuerersparnis oder -erstattung. Die Vergütung liegt dann zwischen 10 % bis 50 % des angestrebten Nutzens.
Bei (drohenden) Steuerstrafverfahren - u.a. auch für die Themen "Ansässigkeit" und "vGA" - werden wir häufig für die Abwendung oder Verteidigung eines Steuerstrafverfahrens hinzugezogen. Die Vergütung wird individuell abgestimmt.
Unsere Dienstleistungen bestehen aus folgenden Modulen | Nettobetrag* | |
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| Pauschale* | 2.490,00 € |
*Aufgrund unserer Erfahrung benötigen wir ca. acht Stunden einer Anwältin und vier Stunden der Assistenz. Wir arbeiten mit Zeiterfassung.Sollte die benannten Anzahl von Stunden überschritten werden. gelten unsere allgemeinen Stundensätze.
Deklarationsberatung - Compliance
Wir beraten sowohl inländische Unternehmen als auch ausländische Tochtergesellschaften und Betriebsstätten. Dabei schnüren wir individuelle Dienstleistungspakete, mit denen Verantwortliche sicherstellen, dass sie steuerliche Erklärungs-, Informations- und Dokumentationspflichten - Compliance-Aufgaben und Tätigkeiten - weltweit erfüllen. Durch unsere digitalen Plattformen ("best in class") ist Echtzeitzugriff - auch auf die Belege - gegeben.
*Nettobetrag ohne die gesetzliche Umsatzsteuer und sofern bei der Bearbeitung keine unvorhergesehenen und außergewöhnlichen Tatbestände auftauchen.
Unsere Honorare für die Erstellung der monatlichen Buchhaltung betragen: | ||
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Bezeichnung | Nettobetrag* | |
Mtl. Grundgebühr, darin enthalten ist:
| Mtl. Grundpauschale | 185,00 € |
Zusatzmodul - Erstellung Ausgangsrechnungen:
| Mtl. Grundpauschale | 95,00 € |
Zusatzmodul - TaxBridge: Übertragung der spanischen Buchhaltung in die deutsche DATEV-Buchhaltung
| Mtl. Grundpauschale | 350,00 € |
Stundensatz
| Std. | 80,00 € |
Unsere Honorare für die Erstellung der jährlich zu erfüllenden Compliance-Vorschriften : | ||
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Bezeichnung | Nettobetrag* | |
Bilanzerstellung - Handels- und Steuerbilanz nach spanischen Vorschriften. Je nach Aufwand | ab 2.950,00 € | |
- Libro Contables (Rechnungsbuch) - Je Buch. Je nach Aufwand. | ab 350,00 € | |
Jahressteuererklärungen - Es sind mindestens folgende Jahreserklärungen zu erstellen: | ||
- Modelo 180; 190; 390; 180; etc. Je nach Aufwand. | Je Modelo | ab 230,00 € |
- Modelo 347; 200; 232; D4; ETE. Je nach Aufwand. | Je Modelo | ab 285,00 € |
Handelsregister - Folgende Dateien sind zu erstellen und jährlich beim Handelsregister einzureichen: | ||
- Libro de Actas (Protokollbuch) - Abrechnung auf Stundenbasis | 180,00 € | |
- Libro de Socios (Gesellschafterbuch) - Abrechnung auf Stundenbasis | 180,00 € | |
Prüfung der jährlichen Vermögensteuerpflicht | 175,00 € |
Bevor wir konkret auf unser Angebot eingehen, bedarf es einer Erläuterung über Besonderheiten des spanischen „Besteuerungsverfahren“. Die Steuerpflichtigen in Spanien – ob spanischer Resident oder Nichtresident – müssen alle notwendigen Steuererklärungen im Rahmen einer „Selbstveranlagung und -versteuerung“ (Autoliquidation) erstellen und beim Finanzamt einreichen, man wird nicht aufgefordert oder erinnert was wann einzureichen ist. D.h. der Steuerpflichtige hat folgende Aufgaben zu erledigen:
Er muss selbst entscheiden und recherchieren, welche Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen sind. Bei knapp einhundert möglichen Steuererklärungen (sog. Modelos) ist das keine leichte Aufgabe. Er wird vom spanischen Finanzamt nicht erinnert oder darauf hingewiesen, welche Steuererklärungen zu welchem Zeitpunkt eingereicht und bezahlt werden müssen.
Fristverlängerungen, die eine Abgabe oder die Zahlung der Steuererklärung zu einem späteren Zeitpunkt erlauben, sind grundsätzlich nicht möglich.
Zeitgleich mit der Einreichung der Steuererklärung(en) ist die selbst errechnete Steuerlast an das Finanzamt zu zahlen. Das Bankinstitut erstellt einen Zahlbeleg über die bezahlte Steuer.
Man erhält keinen Steuerbescheid oder eine wie auch immer geartete Mitteilung über die Abgabe der eingereichten Steuererklärung(en) oder die Zahlung der Steuerbeträge. Als Beweis gibt es den elektronischen Einreichungsnachweis und die Zahlungsbestätigung der Bank. Diese Belege sollte man aufbewahren, auch um z.B. eine „Anrechnung“ im Heimatland zu erreichen.
Durch unser Eigentümerportal erhalten Sie einen umfänglichen Blick auf alle notwendigen Informationen, Urkunden, Belege und Steuererklärungen. Der Steuerberater im Heimatland hat u.a. Zugriff auf alle erforderlichen Daten und Belege um die notwendigen steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Erstellung der Umsatzsteuererklärung M 303 pro Quartal
Erstellung der Jahresumsatzsteuererklärung M 390
Beschreibung | Abstufung | Nettobetrag* | |
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Onboarding
| einmalig, pro Immobilie | 600,00 € | |
Steuererklärungen M 210 - Selbstnutzung Berechnung der Steuer; Ansässigkeitsbescheinigung; Einholung der Grundsteuer; Erstellung der Steuererklärung; Einreichung beim Finanzamt; Prüfungssichere Ablage mit Übernahme in das Eigentümerportal. Jährlich pro Immobilie bei Selbstnutzung | 1ter Eigentümer | 300,00 € | |
2ter Eigentümer | 150,00 € | ||
jeder weiterer | 75,00 € | ||
Anlagengitter Um einen aktuellen Buchwert der Immobilie zu haben ist es wichtig sämtliche Investitionen buchhalterisch festzuhalten. Der Buchwert gilt als Grundsatz für verschiedene Steuerarten. | Stundensatz | 95,00 € | |
Steuererklärungen M 210 Vermietung ohne Umsatzsteuer Berechnung der Steuer; Erstellung der Steuererklärung; Einreichung beim Finanzamt; Erstellung der Anlagenbuchhaltung die im Eigentümerportal geführt wird; Prüfungssichere Ablage mit Übernahme in das Eigentümerportal. Einkommensteuer: jährlich und pro Immobilie bei Vermietungseinkünften. | 1ter Eigentümer | 300,00 € | |
2ter Eigentümer | 150,00 € | ||
3ter Eigentümer | 75,00 € | ||
jeder weiterer | 75,00 € | ||
Monatliche Buchhaltungskosten | Stundensatz | 75,00 € | |
Steuererklärungen M 210 Vermietungen mit Umsatzsteuer aber ohne hotelähnliche Dienstleistungen Quartalsweise Buchhaltung; Erstellung der Anlagenbuchhaltung die im Eigentümerportal geführt wird; Berechnung der Steuer; Erstellung der Steuererklärung; Einreichung beim Finanzamt; Prüfungssichere Ablage mit Übernahme in das Eigentümerportal. Einkommensteuer: jährlich und pro Immobilie. | 1ter Eigentümer | 300,00 € | |
2ter Eigentümer | 150,00 € | ||
3ter Eigentümer | 75,00 € | ||
jeder weiterer | 75,00 €
| ||
Monatliche Buchhaltungskosten | Stundensatz | 75,00 € | |
M 303 – Quartalserklärung der Umsatzsteuer M 390 – Jahreserklärung der Umsatzsteuer | pro Erklärung pro Erklärung | 300,00 € 300,00 € | |
Erstellung der Jahreserklärung M 347 (Umsätze über 3.005,00 € mit Kunden und/oder Lieferanten) | pro Erklärung | 300,00 € | |
Touristensteuer Sobald Sie mit der Ferienvermietung beginnen, müssen Sie bei der Tourismusbehörde angemeldet werden. Die Touristensteuer wird im Sommer des Folgejahres von Ihrem Konto für den vermieteten Zeitraum eingezogen. | Anmeldung | 250,00 € | |
Abmeldung | 150,00 € | ||
Ummeldung Touristenlizenz Namensänderung der Vermietungslizenz beim Inselrat Mallorca | Ummeldung | 250,00 € | |
Gewinnsteuererklärung (M210) Es handelt sich um die Erklärung, die nach dem Verkauf einer Immobilie eingereicht werden muss. Die Frist beträgt 4 Monate ab dem Verkaufsdatum. | Stundensatz | 280,00 € | |
Berechnung der kommunalen Wertzuwachssteuer (Plusvalía municipal) Im Falle des Verkaufs einer Immobilie muss die Plusvalía municipal anhand der jeweiligen Steuertabellen der Stadtverwaltung sowie der Jahre, in denen Sie Eigentümer des Objekts waren, berechnet werden. | Stundensatz | 280,00 € | |
Vermögensteuererklärung für Nichtresidenten mit direkt gehaltenem spanischem Immobilienvermögen
| 1ter Eigentümer | 400,00 € | |
jeder weitere | 200,00 € | ||
Sonstige Leistungen | |||
Zustelladresse Wir empfehlen Ihnen die "PlattesGroup" als Zustelladresse für jegliche Kommunikationen der Gemeinde, Grundbuchamt, Gerichten und Behörden zu registrieren. Somit können wir Sie über die Inhalte eingehender Schreiben oder/und Fristen rechtzeitig informieren. Einrichtung der Zustelladresse und Mitteilung an die Behörden. | Einrichtung | 330,00 € | |
Postbox Neben der Zustelladresse sollte unbedingt das sogenannte „Elektronische oder digitale Postfach“ installiert werden. Das balearische und staatliche Finanzamt und auch einige Behörden stellen Nachrichten nur noch über dieses "Postfach" zu. Wenn eine Nachricht eingeht, gilt das Schreiben nach 10 (zehn) Tagen als zugestellt. Wir administrieren dieses "Postfach" und informieren Sie über Inhalte möglicher Zustellungen und einzuhaltende Fristen. | Einrichtung | 330,00 € | |
Erneuerung | 225,00 € | ||
Jährliche Pauschale | 120,00 € | ||
Nicht fristgerechte Einreichung Die Steuererklärungen können „online“ beim Finanzamt nur bis zu 5 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingereicht und bezahlt werden. Sollte die Freigabe zur Zahlung durch die Mandantschaft bis zu diesem Termin nicht vorliegen, muss ein sogenannter NRC-Code bei der Bank angefordert werden, über den dann die weitere Abwicklung erfolgt. Daraus entsteht ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand, der (leider) nicht digital abgearbeitet werden kann. | Handlingfee | 100,00 € | |
Übernahme von Zahlungen In nachvollziehbaren Ausnahmefällen kann es notwendig werden dass die PlattesGroup für Sie Zahlungen (Steuern, Strafen, etc.) durchführt. Das erfordert einen sehr hohen Verwaltungsaufwand (Geldwäschevorschriften, Buchhaltung, NRC-Code, Kommunikation, etc.) | Handlingfee | 100,00 € | |
Überprüfung der Grundbuchdaten Ziehung eines Grundbuchauszugs und Überprüfung der korrekten Eigentümerdaten | pro Auszug | 150,00 € | |
Weitere Dienstleistungen werden zu den allgemein geltenden Honoraren der PlattesGroup abgerechnet |
Bevor wir konkret auf unser Angebot eingehen bedarf es einer Erläuterung über Besonderheiten des spanischen „Besteuerungsverfahren“. Die Steuerpflichtigen in Spanien müssen alle notwendigen Steuererklärungen im Rahmen einer „Selbstveranlagung und -versteuerung“ (Autoliquidation) erstellen und beim Finanzamt einreichen, man wird nicht aufgefordert oder erinnert was wann einzureichen ist. D.h. der Steuerpflichtige hat folgende Aufgaben zu erledigen:
- Er muss selbst entscheiden und recherchieren, welche Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen sind. Bei knapp einhundert möglichen Steuererklärungen (sog. Modelos) ist das keine leichte Aufgabe. Er wird vom spanischen Finanzamt nicht erinnert oder darauf hingewiesen, welche Steuererklärungen zu welchem Zeitpunkt eingereicht und bezahlt werden müssen.
- Fristverlängerungen, die eine Abgabe oder die Zahlung der Steuererklärung zu einem späteren Zeitpunkt erlauben, sind grundsätzlich nicht möglich.
- Zeitgleich mit der Einreichung der Steuererklärung(en) ist die selbst errechnete Steuerlast an das Finanzamt zu zahlen. Das Bankinstitut erstellt einen Zahlbeleg über die bezahlte Steuer.
- Man erhält keinen Steuerbescheid oder eine wie auch immer geartete Mitteilung über die Abgabe der eingereichten Steuererklärung(en) oder die Zahlung der Steuerbeträge. Als Beweis gibt es den elektronischen Einreichungsnachweis und die Zahlungsbestätigung der Bank. Diese Belege sollte man aufbewahren, auch um z.B. eine „Anrechnung“ im Heimatland zu erreichen.
Wir erledigen die Recherche welche Steuererklärungen für den Steuerpflichtigen wann zu erstellen und bei den zuständigen Behörden einzureichen sind. Das sind i.d.R. die nachfolgend aufgelisteten Erklärungen (Modelo) zu erstellen.
Beschreibung | Abstufung | Nettobetrag* |
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Onboarding
| einmalig, pro Steuerpflichtigen | 500,00 € |
Steuererklärungen ETE - Auslandstransaktionen ETE (Encuesta sobre Transacciónes Exteriores) ist eine Informationserklärung, die an die Spanische Nationalbank eingereicht werden muss. Sie ist verpflichtend für natürliche und juristische Personen, die Auslandstransaktionen durchgeführt haben oder aber Aktiv- oder Passivsalden oder Veränderungen derselben im Gesamtumfang von mehr als 1 Million Euro aufweisen. Die Erklärung ist bis zum 20. Januar des Folgejahres einzureichen. Im Mindesthonorar sind maximal zwei Bearbeitungsstunden inkludiert. Jede weitere Stunde wird mit 160,00 € berechnet. | Mindesthonorar | 450,00 € |
Steuererklärungen Modelo 720 - Auslandsvermögenserklärung Diese verpflichtende Informationserklärung umfasst alle ausländischen Vermögenskategorien mit einem Gesamtsaldo von über 50 T€, die detailliert aufgelistet werden müssen, Die Erklärung ist bis zum 30. April des Folgejahres einzureichen. Im Grundhonorar sind zwei Bearbeitungsstunden inkludiert. Jeder weitere Stunde wird mit 160,00 € berechnet. In den Folgejahren ist die Erklärung nur bei Veränderungen notwendig. Die Überprüfung der Veränderung wird mit 180,00 €/Std. berechnet. | Grundhonorar | 450,00 € |
Steuererklärungen Modelo 100 - Einkommensteuererklärung für Residenten Alle in Spanien ansässigen natürlichen Personen sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (Modelo 100) verpflichtet. Zu erklären sind die Welteinkünfte des gesamten Kalenderjahres. Die Steuererklärung ist bis zum 30. Juni des Folgejahres einzureichen. Im Grundhonorar sind zwei Bearbeitungsstunden inkludiert. Jeder weitere Stunde wird mit 160,00 € berechnet. | Grundhonorar | 450,00 € |
Steuererklärungen Modelo 714 - Vermögensteuererklärung Alle natürlichen Personen, sowohl Residenten (aufgrund ihres weltweiten Vermögens) als auch Nichtresidenten (aufgrund ihres in Spanien befindlichen Vermögens) sind zur Abgabe der Vermögensteuererklärung verpflichtet. Die Erklärung ist bis zum 30. Juni des Folgejahres einzureichen. Im Grundhonorar sind zwei Bearbeitungsstunden inkludiert. Jeder weitere Stunde wird mit 160,00 € berechnet. | Grundhonorar | 450,00 € |
Zustelladresse Wir empfehlen Ihnen die "PlattesGroup" als Zustelladresse für jegliche Kommunikationen der Gemeinde, Grundbuchamt, Gerichten und Behörden zu registrieren. Somit können wir Sie über die Inhalte eingehender Schreiben oder/und Fristen rechtzeitig informieren. | Einrichtung | 330.00 € |
Postbox Neben der Zustelladresse sollte unbedingt das sogenannte „Elektronische oder digitale Postfach“ installiert werden. Das balearische und staatliche Finanzamt und auch einige Behörden stellen Nachrichten nur noch über dieses "Postfach" zu. Wenn eine Nachricht eingeht, gilt das Schreiben nach 10 (zehn) Tagen als zugestellt. Wir administrieren dieses "Postfach" und informieren Sie über Inhalte möglicher Zustellungen und einzuhaltende Fristen. | Einrichtung | 330.00 € |
Erneuerung | 225,00 € | |
Jährliche Pflegepauschale | 120.00 € | |
Sonstige Leistungen | ||
Nicht fristgerechte Einreichung Die Steuererklärungen können „online“ beim Finanzamt nur bis zum 15. des Abgabemonats eingereicht und bezahlt werden. Sollte die Freigabe zur Zahlung durch die Mandantschaft bis zu diesem Termin nicht vorliegen, muss ein sogenannter NRC-Code bei der Bank angefordert werden, über den dann die weitere Abwicklung erfolgt. Daraus entsteht ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand, der (leider) nicht digital abgearbeitet werden kann. | Handlingfee | 100,00 € |
Übernahme von Zahlungen In nachvollziehbaren Ausnahmefällen kann es notwendig werden, dass die PlattesGroup für Sie Zahlungen (Steuern, Strafen, etc.) durchführt. Das erfordert einen sehr hohen Verwaltungsaufwand (Geldwäschevorschriften, Buchhaltung, NRC-Code, Kommunikation, etc.) | Handlingfee | 100,00 € |
Weitere Dienstleistungen werden zu den allgemein geltenden Honoraren der PlattesGroup abgerechnet |
Die Stundensätze bei Inspektionen, Steuerprüfungen und Informationsanforderungen betragen: | |
---|---|
Fachliche Qualifikation | Nettobetrag* |
Senior-Steuerberater/-in | 420,00 € |
Steuerberater/-in | 320,00 € |
Junior-Steuerberater/-in | 180,00 € |
Sachbearbeitung Inspektion (Sekretariat, Buchhaltung, Übersetzung) | 95,00 € |
Die Stundensätze für IT-Dienstleistungen betragen: | |
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Fachliche Qualifikation | Nettobetrag* |
Projektleitung | 240,00 € |
IT-Consultant | 180,00 € |
Softwareentwickler | 150,00 € |
Der Ausgleich unserer Rechnungen erfolgt ausschließlich per Bankeinzug.
Unserer Honorare werden je nach Bedarf und Aktualität angepasst.
Willi
pedia Infos
Sie können besser entscheiden, weil Sie besser informiert sind.
Alle Menschen sind klug.
Die einen vorher, die anderen nachher.
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